Das BAFA erstattet Ihnen bis zu 80% der förderfähigen Kosten. Förderfähige Kosten sind unser Netto-Honorar für die Beratung sowie anfallende Reisekosten. Je nach Bundesland werden entweder 50% oder 80% der Kosten erstattet. Der maximale Zuschuss kann für insgesamt 5 Beratungen, wobei sie die Förderung nur 2 x im Jahr erhalten dürfen, beantragt werden. Liegt unser Honorar bei 3500€ je Beratung, so erhalten Sie bei 80% Förderung somit 2.800€ vom BAFA erstattet. Bei 5 Beratungen ergeben sich insgesamt 14.000€. Weitere Informationen finden Sie hier.