
KI-Content auf Marktplätzen: Was gilt jetzt?
Seit dem 2. August 2026 gelten neue Transparenzpflichten des EU AI Act für bestimmte KI-generierte Inhalte. Für KI-generierte Bilder mit Deepfake-Charakter gelten Kennzeichnungspflichten.
Kaufland: KI-Metadaten werden automatisch erkannt und können zur sichtbaren Kennzeichnung genutzt werden. Die Verantwortung für die korrekte Kennzeichnung bleibt beim Händler.
Otto: Eine eigene Kennzeichnung von Bildern ist aktuell nicht möglich. Bilder, die Händler selbst als kennzeichnungspflichtige Deepfakes einstufen, dürfen daher derzeit nicht neu hochgeladen werden.
Amazon: Bei fotorealistisch KI-generierten Personen müssen entsprechende KI-Metadaten hinterlegt werden. Amazon kann daraus einen Hinweis für Kunden erzeugen. Für klassische Produktbilder oder KI-generierte Hintergründe ohne künstlich erzeugte Personen gilt diese spezielle Amazon-Anforderung nicht. Eine automatische Kennzeichnung wie bei Kaufland erfolgt aktuell nicht.
👉 Fazit: KI-Content bleibt möglich – die Anforderungen und der Umgang mit der Kennzeichnung unterscheiden sich jedoch deutlich zwischen den Marktplätzen
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